Logopädischer Dienst

Bei Kindern ab dem 3. Lebensjahr bis zur Erfüllung der Schulpflicht bietet der Logopädische Dienst Hilfestellung in Form von Beratung, Abklärung und Therapie an, dies in den Bereichen von Störungen der gesprochenen und der geschriebenen Sprache und der Stimme.

Die logopädische Abklärung ist sinnvoll,wenn Sie als Eltern verunsichert sind,

     weil Ihr dreijähriges Kind nicht oder nur wenig spricht,

     weil Sie feststellen, dass Ihr Kind für Aussenstehende unverständlich spricht,

     weil Sie das Stottern Ihres Kindes beunruhigt, 

     weil Sie sich fragen, warum Ihr Kind immer eine heisere Stimme hat, 

     Sie Fragen haben, weil Ihr Schulkind Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens

     und des Schreibens hat, gelesene Texte nicht verstehen kann.

 

Im ersten und zweiten Kindergartenjahr findet jährlich die Reihenabklärung statt. Dabei wird Ihr Kind in einer spielerischen Situation in seinem Sprechen beobachtet. Sie werden schriftlich über den Zeitpunkt informiert und müssen dazu Ihr Einverständnis geben.

Sie können Ihr Kind telefonisch beim Logopädischen Dienst anmelden. Das Angebot ist kostenlos:

Paul Schwegler, Logopäde
Schulhaus Husmatt
5728 Gontenschwil
Telefon 062 773 18 03 (Montag und Dienstag)

Links

DLV (Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband)

www.logopaedie.ch
www.kindersprache.ch

Literaturhinweise:

Zollinger, Barbara (Hrsg.); Wenn Kinder die Sprache nicht entdecken; Haupt Verlag; 2000
Ross, Gabriele; So lernen Kinder richtig sprechen; Ratgeber für Eltern; Pattloch Verlag; 2000
Kollbrunner, Jürg; Stottern ist wie Fieber; Ratgeber für Eltern; Kohlhammer Verlag; 2005

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Rosengartenstrasse 554
5728 Gontenschwil

 

Kontakt:

Tel. 062 773 23 55 | E-Mail

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